In einigen europäischen Sprachen wird der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, als Silvester (regional auch Altjahrstag oder Altjahrestag) bezeichnet. Nach dem Heiligenkalender der römisch-katholischen Kirche ist dies der Gedenktag des heiligen Papstes Silvester I. Unmittelbar auf Silvester folgt der Neujahrstag.
Ursprung
Das Neujahrsfest hat seine Wurzeln im Römischen Reich und wurde erstmals 153 v. Chr. gefeiert, als der Jahresanfang vom 1. März auf den 1. Januar verlegt wurde. Die römische Tradition, das Jahr nach dem zehnten Monat neu zu beginnen, war weit verbreitet. Die Monate Juli und August wurden später zu Ehren von Gaius Julius Caesar und Augustus eingeführt. Die Feuerfeiern zum Jahreswechsel gehen auf germanische Bräuche zurück. Die Verbindung des Jahresendes mit dem Namen Silvester, der auf Deutsch „Waldmensch“ bedeutet und sich vom lateinischen „silva“ für Wald ableitet, geht auf das Jahr 1582 zurück, als mit der gregorianischen Kalenderreform der letzte Tag des Jahres vom 24. Dezember auf den 31. Dezember, den Todestag von Papst Silvester I. († 31. Dezember 335), verlegt wurde. Seit 813 wird dieser Tag auch im liturgischen Kalender als sein Gedenktag geführt.
In einigen Regionen Deutschlands wird dieser Tag auch als Altjahr, Altjahrsabend oder „das Alte Jahr“ bezeichnet, als Pendant zum folgenden Neujahrstag. In Österreich und Teilen Kroatiens heißt er ebenfalls Altjahrstag, während er in Slowenien und Teilen Kroatiens auch Silvestrovo („Silvestertag“) genannt wird. Im Niederländischen wird er hauptsächlich als Oudejaarsavond, aber auch als Silvester bezeichnet. Im Spanischen heißt der Tag Nochevieja (wörtlich: alte Nacht), und im Dänischen, Schwedischen und Portugiesischen heißt er wie im Englischen New Year’s Eve, Nytårsaften, Nyårsafton bzw. Véspera de Ano-Novo. In den folgenden Sprachen wird der 31. Dezember Silvester genannt: Italienisch Notte di San Silvestro, Französisch Réveillon de la Saint-Sylvestre, Polnisch Sylwester, Tschechisch Silvestrovské oslavy und Deutsch Silvester. Nach der amtlichen deutschen Rechtschreibung gibt es für den letzten Tag des Jahres nur die Schreibweise Silvester mit „i“, im Gegensatz zum Vornamen Sylvester/Silvester.
Wie wird Silvester in Deutschland gefeiert
In einigen Regionen von Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen ziehen Kinder am Silvesterabend als Rummelpott umher. Sie verkleiden sich und singen traditionelle plattdeutsche Rummelpottlieder wie „Fru mok de Dör op“, begleitet von dem selten verwendeten Instrument Rummelpott (auch bekannt als Brummtopf) – ein Topf mit einer Schweinsblase darüber gespannt. Durch Reiben an einem Schilfrohr in der Mitte des Topfes entstehen quietschende Klänge. An den Haustüren der Nachbarschaft erhalten die Kinder Süßigkeiten und Geld, während ältere Teilnehmer gelegentlich auch alkoholische Getränke erhalten. Dieser Brauch hat seinen Ursprung in einem germanischen Brauch, der dazu diente, die Geister zu vertreiben. Ähnliche Bräuche, wie die Perchten- oder Tresterer-Läufe, fanden in der Silvesternacht auch im Alpenraum statt, da die Silvesternacht als Rauhnacht gilt. In Schiltach findet ein Silvesterzug statt, der ursprünglich eine Prozession pietistischen Ursprungs war und Gott für das vergangene Jahr dankt.
In den Betrieben der DDR war der Begriff „Plansilvester“ geläufig. Dieses Datum kennzeichnete den Zeitpunkt, zu dem der vorgegebene Volkswirtschaftsplan erfüllt war. Danach arbeitete man für eine variable Jahresendprämie. „Plansilvester“ konnte bereits im November gefeiert werden, was jedoch heikel war, da die Pläne für das nächste Jahr dann angepasst wurden. Aus Vorsicht erfüllte man die Pläne erst in der letzten Dezemberwoche, und „Plansilvester“ fiel oft mit der Weihnachtsfeier zusammen.
Gemäß dem Sprengstoffrecht ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 für Privatpersonen ab 18 Jahren grundsätzlich am gesamten 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Es können jedoch zusätzliche Beschränkungen und Verbote von den örtlichen Behörden erlassen werden, wie zum Beispiel in Teilen Nordfrieslands, wo aus Sorge um reetgedeckte Häuser das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf Föhr nur an Stränden und Deichen gestattet ist und auf Sylt, Amrum und in Sankt Peter-Ording ganz verboten ist. Gemeinden können auch den Abbrand von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich weiter einschränken. Der Verkauf von Feuerwerk ist in Deutschland nur an den letzten drei Werktagen des Jahres gestattet. Feuerwerk der Kategorie F1, auch bekannt als Ganzjahres- oder Kleinstfeuerwerk, darf hingegen das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft und von ihnen gezündet werden.
Seit 1981 wird von verschiedenen Organisationen dazu aufgerufen, auf Feuerwerk zu verzichten und das Geld stattdessen für wohltätige Zwecke zu spenden. Die älteste Aktion ist „Brot statt Böller“. Ende Dezember 2004 rief die deutsche Bundesregierung dazu auf, angesichts der Seebeben im Indischen Ozean statt Feuerwerk Geld für Hilfsorganisationen zu spenden.
Um Mitternacht läuten viele Kirchen das neue Jahr ein, wobei die Dauer des Geläuts je nach örtlicher Tradition zwischen zehn Minuten und einer Stunde variiert.